Die Finanzbehörden akzeptieren INVENT, da die Stichprobeninventur handelsrechtlich zulässig ist (in Deutschland § 241 HGB).
INVENT wird regelmäßig durch internationale Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zertifiziert. 2003 erfolgte die Zertifizierung durch die KPMG Deutsche Treuhandgesellschaft AG.Bitte fordern Sie das aktuelle KPMG-Zertifikat an! INVENT ist Ihrem Wirtschaftsprüfer i.d.R. bekannt und wird u.a. aufgrund des Zertifikats problemlos anerkannt.